Endopraxis

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Nach Ostern startet in den Arztpraxen das Impfen gegen COVID-19

In den Arztpraxen kann nach Ostern das Impfen gegen COVID-19 beginnen. Der Bund wird hierzu zunächst etwa eine Million Impfstoffdosen pro Woche zur Verfgung stellen.

Sie haben die Möglichkeit sich auf unsere Warteliste setzen zu lassen. Die Terminvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorgegebenen Priorisierungsgruppen nach Rücksprache mit unserem Praxisteam.
Die Impfungen erfolgen je nach Verfügbarkeit und Vorgaben mit einem mRNA-Impfstoff (BionTech) oder einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca bzw. Johnson & Johnson)

Als Nachweis für Ihren Impfanspruch müssen Sie vorab Ihren Personalausweis, Arbeitgebernachweis oder ärztliches Attest bzw. Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund begrenzter Impfstoffmengen eine Priorisierung der Impfstoffabgabe erfolgen muss.

Um die den Impfvorgang zu vereinfachen laden Sie sich bitte den Aufklärungsbogen sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen herunter oder lassen Sie sich diese von unserem Praxisteam aushändigen. Lesen Sie sich die Dokumente gut durch, füllen Sie diese aus, beantworten Sie bitte die entsprechenden Fragen und bringen Sie diese und ein eventuell vorhandenes Impfbuch bzw. Einen Impfausweis zum Impftermin mit.

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfuing gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
Anamnesebogen und Einwilligungserklärung zur Shutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff

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