October 2020
Praxisbetrieb unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie
12.10.2020
Liebe Patientin, lieber Patient,
bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (Covid-19 bzw. SARS-CoV-2) beantworten Sie vor dem Betreten der Arztpraxis bitte folgende Fragen:
Bitte unsere Praxisräume nicht betreten!
Rufen Sie uns stattdessen unter 05341-292428 an. Wir werden uns umgehend um das weitere Vorgehen kümmern.
Damit der Praxisbetrieb aufrecht erhalten werden kann, sind folgende Sicherheitsmaßnahmen und Hygienestandards zu beachten und anzuwenden:
Bitte haben Sie für die dadurch entstehenden Umstände und Verzögerungen Verständnis.
Vielen Dank. Ihr Praxisteam Michael Lim
bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (Covid-19 bzw. SARS-CoV-2) beantworten Sie vor dem Betreten der Arztpraxis bitte folgende Fragen:
- Haben Sie Fieber, Husten, Luftnot oder einen Verlust von Geruchs-/oder Geschmackssinn bemerkt?
- Haben Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall gehabt?
Bitte unsere Praxisräume nicht betreten!
Rufen Sie uns stattdessen unter 05341-292428 an. Wir werden uns umgehend um das weitere Vorgehen kümmern.
Damit der Praxisbetrieb aufrecht erhalten werden kann, sind folgende Sicherheitsmaßnahmen und Hygienestandards zu beachten und anzuwenden:
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Mitpatientinnen und -patienten.
- Machen Sie beim Besuch unserer Arztpraxis vom Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung Gebrauch und beachten Sie dabei, dass Mund und Nase komplett von der Maske abgedeckt sind. Wenn Sie keinen Mund-Nasen-Schutz haben, können wir Ihnen bei entsprechendem Vorrat ein Exemplar zur Verfügung stellen.
- Nutzen Sie die Möglichkeit zur Händedesinfektion im Eingangsbereich. Wir haben dort entsprechende Hygienespender bereitgestellt.
- Begleitpersonen werden gebeten, unsere Praxis nicht zu betreten und außerhalb unserer Räumlichkeiten sich auf Abruf bereitzuhalten.
Bitte haben Sie für die dadurch entstehenden Umstände und Verzögerungen Verständnis.
Vielen Dank. Ihr Praxisteam Michael Lim
Klarstellung zur Abrechnung von Corona-Abstrichen
10.10.2020
Entgegen anders lautender Informationen müssen wir darauf hinweisen, dass für symptomlose Urlaubs-Rückkehrer aus Risikogebieten, die lediglich zwecks (Vermittlung einer) Abstrichentnahme in den Arztpraxen vorsprechen, kein kurativer Behandlungsfall vorliegt und somit auch keine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen kann. Unbenommen bleibt die Anlage eines Falles und einer kurativen Abrechnung, wenn sich auch ein kurativer Anlass für ärztliche Leistungen ergibt. Hierzu zählt allerdings nicht der sogenannte Infektausschluss für einen symptomlosen Urlaubs-Rückkehrer.